Wo ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Fortpflanzungsmedizin geregelt?

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Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Fortpflanzungsmedizin in Deutschland ist im Grundgesetz (GG) geregelt. Insbesondere ist der relevante Bereich in Artikel 74 GG zu finden, der die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes behandelt. Hierbei sind insbesondere die Absätze zu den "Gesundheitswesen" und "Familienrecht" von Bedeutung. Zudem gibt es spezifische Regelungen im Embryonenschutzgesetz (ESchG), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fortpflanzungsmedizin festlegt.

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