Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, ein Gesellschaftervertrag (auch Gesellschaftsvertrag genannt) ist bei der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland zwingend erforderlich. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und enthält wichtige Bestimmungen zur Organisation und Verwaltung der Gesellschaft. Zu den wesentlichen Inhalten eines Gesellschaftsvertrags gehören unter anderem: 1. Firma und Sitz der Gesellschaft 2. Gegenstand des Unternehmens 3. Höhe des Stammkapitals und die Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter 4. Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft 5. Gewinnverteilung und Verlustbeteiligung 6. Regelungen zur Gesellschafterversammlung 7. Bestimmungen zur Übertragung von Geschäftsanteilen Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Weitere Informationen zur Gründung einer GmbH und den Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag findest du auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: [BMWK - GmbH](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/gmbh.html).
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]