Ist ein Gesellschaftervertrag bei einer GmbH nötig?

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Ja, ein Gesellschaftervertrag (auch Gesellschaftsvertrag genannt) ist bei der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland zwingend erforderlich. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und enthält wichtige Bestimmungen zur Organisation und Verwaltung der Gesellschaft. Zu den wesentlichen Inhalten eines Gesellschaftsvertrags gehören unter anderem: 1. Firma und Sitz der Gesellschaft 2. Gegenstand des Unternehmens 3. Höhe des Stammkapitals und die Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter 4. Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft 5. Gewinnverteilung und Verlustbeteiligung 6. Regelungen zur Gesellschafterversammlung 7. Bestimmungen zur Übertragung von Geschäftsanteilen Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Weitere Informationen zur Gründung einer GmbH und den Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag findest du auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: [BMWK - GmbH](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/gmbh.html).

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