Muss eine Holding-GmbH ohne eigene Geschäftstätigkeit Rundfunkbeiträge zahlen?

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Eine Holding-GmbH ohne eigene operative Geschäftstätigkeit kann trotzdem rundfunkbeitragspflichtig sein – entscheidend ist nicht „Geschäftstätigkeit“, sondern ob die GmbH eine **Betriebsstätte** im Sinne des Rundfunkbeitragsrechts hat. - **Keine Betriebsstätte (z. B. nur Briefkasten/Registered Office ohne dauerhaft genutzte Räume, keine Mitarbeiter, keine eigenen Geschäftsräume):** Dann fällt in der Regel **kein Rundfunkbeitrag** für Unternehmen an. - **Betriebsstätte vorhanden (z. B. eigenes Büro, dauerhaft angemietete/unterhaltene Räume, Arbeitsplatz/Personal, auch wenn dort nur Verwaltung/Management/Finanzholding-Funktionen laufen):** Dann ist die GmbH grundsätzlich **beitragspflichtig** (mindestens der Grundbeitrag je Betriebsstätte; zusätzlich können Kfz eine Rolle spielen, falls auf die GmbH zugelassen). Maßgeblich ist also, ob es eine **räumlich abgrenzbare, dauerhaft eingerichtete Einheit** gibt, die der GmbH zuzurechnen ist (auch bei reiner Verwaltung/Leitung).