Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
In einer GmbH haften die Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, da die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Wenn es jedoch zu einem Bußgeldbescheid kommt, hängt es von der Art des Verstoßes ab, ob beide Gesellschafter betroffen sind. Wenn der Bußgeldbescheid aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der GmbH ergeht, kann dieser in der Regel an die Gesellschaft selbst gerichtet sein. Wenn jedoch die Gesellschafter persönlich für bestimmte Verstöße verantwortlich gemacht werden können, beispielsweise bei einer Verletzung von Aufsichtspflichten oder bei strafrechtlich relevanten Handlungen, können auch sie persönlich einen Bußgeldbescheid erhalten. Es ist also wichtig, die Umstände des jeweiligen Falls zu betrachten.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]