Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
In einer GmbH haften die Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, da die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Wenn es jedoch zu einem Bußgeldbescheid kommt, hängt es von der Art des Verstoßes ab, ob beide Gesellschafter betroffen sind. Wenn der Bußgeldbescheid aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der GmbH ergeht, kann dieser in der Regel an die Gesellschaft selbst gerichtet sein. Wenn jedoch die Gesellschafter persönlich für bestimmte Verstöße verantwortlich gemacht werden können, beispielsweise bei einer Verletzung von Aufsichtspflichten oder bei strafrechtlich relevanten Handlungen, können auch sie persönlich einen Bußgeldbescheid erhalten. Es ist also wichtig, die Umstände des jeweiligen Falls zu betrachten.
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Wer in einem Landschaftsschutzgebiet die Wege verlässt, obwohl dies ausdrücklich verboten ist, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Die genaue Höhe des Bußgeldes häng... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]