Wodurch wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und wie läuft es ab?

Antwort

Das gerichtliche Mahnverfahren wird in Deutschland durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Hier ist ein Überblick über den Ablauf: 1. **Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids**: Der Gläubiger stellt beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dies kann schriftlich oder online über das Mahnverfahren-Online-Portal erfolgen. 2. **Prüfung durch das Gericht**: Das Gericht prüft den Antrag auf formale Richtigkeit, nicht jedoch auf inhaltliche Richtigkeit der Forderung. 3. **Erlass des Mahnbescheids**: Wenn der Antrag formal korrekt ist, erlässt das Gericht den Mahnbescheids und stellt ihn dem Schuldner zu. 4. **Reaktionsmöglichkeiten des Schuldners**: - **Zahlung**: Der Schuldner begleicht die Forderung. - **Widerspruch**: Der Schuldner legt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein. In diesem Fall wird das Verfahren nicht automatisch in ein Klageverfahren übergeleitet; der Gläubiger muss dann entscheiden, ob er Klage erhebt. - **Keine Reaktion**: Reagiert der Schuldner nicht innerhalb der Frist, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. 5. **Vollstreckungsbescheid**: Der Gläubiger beantragt den Vollstreckungsbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird. Der Schuldner hat erneut zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. 6. **Zwangsvollstreckung**: Erfolgt kein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, wird dieser rechtskräftig und der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung einleiten. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Online-Beantragung findest du auf dem [Mahnverfahren-Online-Portal](https://www.online-mahnantrag.de/).

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