§ 280 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Der Wortlaut lautet: **§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung** (1) Verle... [mehr]
Wenn du als Angehörige*r eine Generalvollmacht für deine Eltern hast und sie telefonisch Verträge (z.B. Abo-Fallen) abschließen, gibt es mehrere rechtliche und praktische Möglichkeiten: **1. Bedeutung der Generalvollmacht:** Mit einer Generalvollmacht bist du berechtigt, im Namen deiner Eltern rechtliche Geschäfte zu führen und sie zu vertreten. Das umfasst auch das Abschließen und Kündigen von Verträgen. **2. Verträge prüfen und widerrufen:** Telefonisch abgeschlossene Verträge sind sogenannte Fernabsatzverträge. Hier gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Du kannst also im Namen deiner Eltern den Vertrag widerrufen, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist. **3. Anfechtung wegen Irrtum oder Täuschung:** Sollten deine Eltern den Vertrag unter falschen Voraussetzungen oder durch Täuschung abgeschlossen haben, kannst du den Vertrag anfechten (§ 119, § 123 BGB). **4. Kündigung und Widerspruch:** Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist kannst du viele Abos ordentlich kündigen. Prüfe die Vertragsbedingungen und kündige schriftlich im Namen deiner Eltern. **5. Schutz vor weiteren Abschlüssen:** - Trage deine Eltern in die sogenannte "Robinsonliste" ein, um Werbeanrufe zu reduzieren: [www.robinsonliste.de](https://www.robinsonliste.de) - Erwäge, bei der Bundesnetzagentur unerwünschte Werbeanrufe zu melden: [www.bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de) - Überlege, ob eine Sperre für Drittanbieterdienste beim Telefonanbieter sinnvoll ist. **6. Rechtliche Betreuung:** Wenn deine Eltern nicht mehr geschäftsfähig sind, kann eine rechtliche Betreuung sinnvoll sein. Die Generalvollmacht bleibt aber grundsätzlich wirksam, solange sie nicht widerrufen oder für unwirksam erklärt wurde. **7. Beweisführung:** Dokumentiere alle Schritte (Widerruf, Kündigung, Schriftverkehr) und bewahre Kopien auf. **Fazit:** Mit einer Generalvollmacht kannst du im Namen deiner Eltern Verträge widerrufen, kündigen oder anfechten. Nutze das Widerrufsrecht und schütze deine Eltern vor weiteren Abo-Fallen. Bei Unsicherheiten kann eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale hilfreich sein: [www.verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de). **Hinweis:** Diese Antwort ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine*n Anwalt/Anwältin.
§ 280 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Der Wortlaut lautet: **§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung** (1) Verle... [mehr]
In der Wahlstation des juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) schließt du in der Regel einen **Ausbildungsvertrag** oder **Ausbildungsplan** mit der jeweiligen Rechtsabteilung ab. Es... [mehr]
Ob du eine Pauschale verlangen kannst, hängt vom Kontext ab. Grundsätzlich ist es in vielen Bereichen (z.B. bei Dienstleistungen, Handwerksarbeiten, Beratungen oder im Rahmen von Verträ... [mehr]
Eine Klausel zur Vertragsstrafe **muss** grundsätzlich nicht zwingend in einen Vertrag mit einer Redakteurin aufgenommen werden, die Texte für eine Website schreibt. Es gibt keine gesetzlich... [mehr]
Ein Werbeverbot bezieht sich auf gesetzliche oder vertragliche Regelungen, die es bestimmten Unternehmen oder Produkten untersagen, Werbung zu schalten. Solche Verbote können aus verschiedenen Gr... [mehr]
Um welche Art von Widerruf oder Änderung handelt es sich? Bitte präzisiere deine Frage, damit ich dir gezielt weiterhelfen kann.
Unter einer "minimalen Ehe" versteht man ein Ehekonzept, das sich auf die grundlegenden rechtlichen und sozialen Aspekte einer Ehe konzentriert, ohne zusätzliche Verpflichtungen oder Er... [mehr]
Die Forderungen aus dem LUL (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) beziehen sich auf die Emissionen Senken von Treibhausgasen, die durch Landnutzungspraktiken entstehen. Diese Fo... [mehr]