Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Wenn du als Angehörige*r eine Generalvollmacht für deine Eltern hast und sie telefonisch Verträge (z.B. Abo-Fallen) abschließen, gibt es mehrere rechtliche und praktische Möglichkeiten: **1. Bedeutung der Generalvollmacht:** Mit einer Generalvollmacht bist du berechtigt, im Namen deiner Eltern rechtliche Geschäfte zu führen und sie zu vertreten. Das umfasst auch das Abschließen und Kündigen von Verträgen. **2. Verträge prüfen und widerrufen:** Telefonisch abgeschlossene Verträge sind sogenannte Fernabsatzverträge. Hier gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Du kannst also im Namen deiner Eltern den Vertrag widerrufen, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist. **3. Anfechtung wegen Irrtum oder Täuschung:** Sollten deine Eltern den Vertrag unter falschen Voraussetzungen oder durch Täuschung abgeschlossen haben, kannst du den Vertrag anfechten (§ 119, § 123 BGB). **4. Kündigung und Widerspruch:** Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist kannst du viele Abos ordentlich kündigen. Prüfe die Vertragsbedingungen und kündige schriftlich im Namen deiner Eltern. **5. Schutz vor weiteren Abschlüssen:** - Trage deine Eltern in die sogenannte "Robinsonliste" ein, um Werbeanrufe zu reduzieren: [www.robinsonliste.de](https://www.robinsonliste.de) - Erwäge, bei der Bundesnetzagentur unerwünschte Werbeanrufe zu melden: [www.bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de) - Überlege, ob eine Sperre für Drittanbieterdienste beim Telefonanbieter sinnvoll ist. **6. Rechtliche Betreuung:** Wenn deine Eltern nicht mehr geschäftsfähig sind, kann eine rechtliche Betreuung sinnvoll sein. Die Generalvollmacht bleibt aber grundsätzlich wirksam, solange sie nicht widerrufen oder für unwirksam erklärt wurde. **7. Beweisführung:** Dokumentiere alle Schritte (Widerruf, Kündigung, Schriftverkehr) und bewahre Kopien auf. **Fazit:** Mit einer Generalvollmacht kannst du im Namen deiner Eltern Verträge widerrufen, kündigen oder anfechten. Nutze das Widerrufsrecht und schütze deine Eltern vor weiteren Abo-Fallen. Bei Unsicherheiten kann eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale hilfreich sein: [www.verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de). **Hinweis:** Diese Antwort ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine*n Anwalt/Anwältin.
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]
Eine symbolische Vereinbarung ist eine Abmachung, die vor allem eine symbolische Bedeutung hat und weniger auf rechtlicher oder praktischer Ebene bindend ist. Sie dient oft dazu, ein gemeinsames Verst... [mehr]
§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen... [mehr]