Ob du bei der Berechnung von Verzugszinsen die vertraglich vereinbarten Baunebenkosten abziehen musst, hängt davon ab, auf welchen Betrag sich der Verzug bezieht. **Grundsätzliches:** Verzu... [mehr]
Wenn du als Angehörige*r eine Generalvollmacht für deine Eltern hast und sie telefonisch Verträge (z.B. Abo-Fallen) abschließen, gibt es mehrere rechtliche und praktische Möglichkeiten: **1. Bedeutung der Generalvollmacht:** Mit einer Generalvollmacht bist du berechtigt, im Namen deiner Eltern rechtliche Geschäfte zu führen und sie zu vertreten. Das umfasst auch das Abschließen und Kündigen von Verträgen. **2. Verträge prüfen und widerrufen:** Telefonisch abgeschlossene Verträge sind sogenannte Fernabsatzverträge. Hier gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Du kannst also im Namen deiner Eltern den Vertrag widerrufen, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist. **3. Anfechtung wegen Irrtum oder Täuschung:** Sollten deine Eltern den Vertrag unter falschen Voraussetzungen oder durch Täuschung abgeschlossen haben, kannst du den Vertrag anfechten (§ 119, § 123 BGB). **4. Kündigung und Widerspruch:** Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist kannst du viele Abos ordentlich kündigen. Prüfe die Vertragsbedingungen und kündige schriftlich im Namen deiner Eltern. **5. Schutz vor weiteren Abschlüssen:** - Trage deine Eltern in die sogenannte "Robinsonliste" ein, um Werbeanrufe zu reduzieren: [www.robinsonliste.de](https://www.robinsonliste.de) - Erwäge, bei der Bundesnetzagentur unerwünschte Werbeanrufe zu melden: [www.bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de) - Überlege, ob eine Sperre für Drittanbieterdienste beim Telefonanbieter sinnvoll ist. **6. Rechtliche Betreuung:** Wenn deine Eltern nicht mehr geschäftsfähig sind, kann eine rechtliche Betreuung sinnvoll sein. Die Generalvollmacht bleibt aber grundsätzlich wirksam, solange sie nicht widerrufen oder für unwirksam erklärt wurde. **7. Beweisführung:** Dokumentiere alle Schritte (Widerruf, Kündigung, Schriftverkehr) und bewahre Kopien auf. **Fazit:** Mit einer Generalvollmacht kannst du im Namen deiner Eltern Verträge widerrufen, kündigen oder anfechten. Nutze das Widerrufsrecht und schütze deine Eltern vor weiteren Abo-Fallen. Bei Unsicherheiten kann eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale hilfreich sein: [www.verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de). **Hinweis:** Diese Antwort ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine*n Anwalt/Anwältin.
Ob du bei der Berechnung von Verzugszinsen die vertraglich vereinbarten Baunebenkosten abziehen musst, hängt davon ab, auf welchen Betrag sich der Verzug bezieht. **Grundsätzliches:** Verzu... [mehr]
In der Schweiz kann die Nachfolge einer Einzelunternehmung an eine bestimmte Person am einfachsten mit einem **Kaufvertrag** oder einem **Übertragungsvertrag** geregelt werden. Dabei werden die V... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Die salvatorische Klausel ist eine Bestimmung in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie besagt, dass der Vertrag auch dann wirksam bleibt, wenn einzelne Bestimmungen unwi... [mehr]