In Baden-Württemberg reicht die Genehmigung des Grundstücksbesitzers allein nicht aus, um legal mit einem Metalldetektor (sondeln) nach Bodendenkmälern zu suchen. Zusätzlich zur Erlaubnis des Grundstückseigentümers ist eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich. Diese Genehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann und die Suche wissenschaftlichen oder archäologischen Zwecken dient. Weitere Informationen und die genauen rechtlichen Bestimmungen können bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde in Baden-Württemberg eingeholt werden.