Ein Erlaubnisreiter ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Er bezeichnet eine Formulierung in einem Gesetz oder einer Rechtsvorschrift, die ausdrücklich bestimmte Handlungen erlaubt,... [mehr]
In Deutschland ist der Besitz radioaktiver Stoffe genehmigungspflichtig, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Diese Freigrenzen sind in der **Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)** geregelt, insbesondere in **Anlage 4 Tabelle 1**. Die wichtigsten Punkte: - **Freigrenzen**: Für jede Radionuklidart gibt es eine spezifische Freigrenze in Becquerel (Bq). Liegt die Aktivität eines radioaktiven Stoffes **unterhalb** dieser Freigrenze, ist keine Genehmigung erforderlich. - **Überschreitung der Freigrenze**: Sobald die Aktivität **gleich oder höher** als die Freigrenze ist, ist für den Besitz, Erwerb, Umgang oder die Abgabe eine Genehmigung der zuständigen Behörde (meist das jeweilige Landesamt für Umwelt oder Strahlenschutz) erforderlich. **Beispielwerte (Stand 2024):** - Für **Cäsium-137** liegt die Freigrenze bei **10.000 Bq**. - Für **Americium-241** liegt sie bei **1.000 Bq**. - Für **Radium-226** liegt sie bei **100 Bq**. Die genauen Werte für alle Radionuklide findest du in der [Strahlenschutzverordnung, Anlage 4 Tabelle 1](https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/anlage_4.html). **Zusammengefasst:** Eine Genehmigung ist nötig, wenn die Aktivität des radioaktiven Stoffes die in der Strahlenschutzverordnung festgelegte Freigrenze (in Becquerel) erreicht oder überschreitet. Die Freigrenzen sind radionuklidspezifisch und können in der genannten Tabelle nachgelesen werden.
Ein Erlaubnisreiter ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Er bezeichnet eine Formulierung in einem Gesetz oder einer Rechtsvorschrift, die ausdrücklich bestimmte Handlungen erlaubt,... [mehr]