Genehmigung des Betreuungsgerichts für ein Anlagekonto?

Antwort

Für die Genehmigung eines Anlagekontos durch das Betreuungsgericht ist in der Regel eine Antragstellung erforderlich. Der Betreuer muss darlegen, warum die Eröffnung eines Anlagekontos im besten Interesse des Betreuten ist. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: 1. **Antragstellung**: Der Betreuer muss einen schriftlichen Antrag beim Betreuungsgericht einreichen. In diesem Antrag sollten die Gründe für die Eröffnung des Kontos sowie die geplante Verwendung der Mittel erläutert werden. 2. **Nachweis der Notwendigkeit**: Es sollte dargelegt werden, dass das Anlagekonto für die Vermögensverwaltung des Betreuten notwendig ist und dass es im besten Interesse des Betreuten liegt. 3. **Genehmigung**: Das Betreuungsgericht prüft den Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt wird. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. 4. **Dokumentation**: Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Nachweise beizufügen, um den Antrag zu unterstützen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.

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