Was ist die Geltungskontrolle?

Antwort

Die Geltungskrolle ist ein juristisches Konzept, das insbesondere im deutschen Recht Anwendung findet. Sie bezieht sich auf die Überprüfung, ob allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam in einen Vertrag einbezogen wurden und ob sie inhaltlich wirksam sind. Im Rahmen der Geltungskont wird geprüft, ob die AGB: 1. **Vertraglich einbezogen** wurden: Das bedeutet, dass der Verwender der AGB den Vertragspartner ausdrücklich auf die AGB hingewiesen hat und dieser die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. 2. **Transparent und verständlich** sind: Die Klauseln müssen klar und verständlich formuliert sein, sodass der Vertragspartner sie ohne weiteres verstehen kann. Die Geltungskontrolle ist ein Teil der AGB-Kontrolle, die auch die Inhaltskontrolle umfasst. Während die Geltungskontrolle sich auf die Einbeziehung und Verständlichkeit der AGB konzentriert, prüft die Inhaltskontrolle, ob die Klauseln inhaltlich angemessen und nicht überraschend oder benachteiligend für den Vertragspartner sind. Weitere Informationen zur Geltungskontrolle und AGB-Kontrolle finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 305 bis 310 BGB.

KI fragen

Verwandte Fragen

Was ist ein Innominatvertrag?

Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]

Welche Anforderungen gelten für Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 305 ff... [mehr]

Welche Arten von Geschäften gibt es in Bezug auf Liefertermine?

Im Handels- und Vertragsrecht werden Geschäfte in Bezug auf den Liefertermin in verschiedene Arten unterteilt. Die wichtigsten sind: 1. **Termingeschäft** Hierbei wird ein fester Liefe... [mehr]

Wie stehen Werklohnanspruch und Kosten der Ersatzvornahme zueinander?

Werklohnanspruch und Kosten der Ersatzvornahme stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, das sich aus dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) ergibt. **Werklohnanspruch:** Der Unter... [mehr]