Die Geltungskrolle ist ein juristisches Konzept, das insbesondere im deutschen Recht Anwendung findet. Sie bezieht sich auf die Überprüfung, ob allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam in einen Vertrag einbezogen wurden und ob sie inhaltlich wirksam sind. Im Rahmen der Geltungskont wird geprüft, ob die AGB: 1. **Vertraglich einbezogen** wurden: Das bedeutet, dass der Verwender der AGB den Vertragspartner ausdrücklich auf die AGB hingewiesen hat und dieser die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. 2. **Transparent und verständlich** sind: Die Klauseln müssen klar und verständlich formuliert sein, sodass der Vertragspartner sie ohne weiteres verstehen kann. Die Geltungskontrolle ist ein Teil der AGB-Kontrolle, die auch die Inhaltskontrolle umfasst. Während die Geltungskontrolle sich auf die Einbeziehung und Verständlichkeit der AGB konzentriert, prüft die Inhaltskontrolle, ob die Klauseln inhaltlich angemessen und nicht überraschend oder benachteiligend für den Vertragspartner sind. Weitere Informationen zur Geltungskontrolle und AGB-Kontrolle finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 305 bis 310 BGB.