Welcher Absatz legt den Geltungsbereich des GG fest?

Antwort

Der Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland wird in Artikel 23 GG festgelegt. Dieser Artikel beschreibt, auf welche Gebiete das Grundgesetz Anwendung findet. Hier ist der Wortlaut von Artikel 23 GG: "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen." Weitere Informationen zum Grundgesetz findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz: [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/).

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