Was bedeutet Gefährdungshaftung nach dem StVG?

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Unter Gefährdungshaftung nach dem StVG (Straßenverkehrsgesetz) versteht man die Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen – unabhängig von eigenem Verschulden. Das bedeutet: Wer ein Auto hält, haftet grundsätzlich für Unfälle und Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden, allein wegen der besonderen Gefahr, die vom Betrieb eines Kraftfahrzeugs ausgeht.

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