Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens nach § 14 Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) richten sich nach den dort genannten Regelungen. Nach § 14 Abs... [mehr]
Die Gebühren für eine Patentanmeldung können je nach Land und Art der Anmeldung variieren. In Deutschland beispielsweise sind die wichtigsten Gebühren für eine nationale Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wie folgt: 1. **Anmeldegebühr**: 60 Euro (bei elektronischer Anmeldung) oder 90 Euro (bei Papieranmeldung). 2. **Prüfungsantrag**: 350 Euro. 3. **Jahresgebühren**: Diese steigen mit der Laufzeit des Patents. Zum Beispiel beträgt die Jahresgebühr für das 3. Jahr 70 Euro, für das 10. Jahr 350 Euro und für das 20. Jahr 1.940 Euro. Für eine europäische Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) sind die Gebühren höher und umfassen unter anderem: 1. **Anmeldegebühr**: 130 Euro (bei elektronischer Anmeldung) oder 210 Euro (bei Papieranmeldung). 2. **Recherchegebühr**: 1.350 Euro. 3. **Prüfungsgebühr**: 1.635 Euro. 4. **Erteilungsgebühr**: 925 Euro. Zusätzlich können Übersetzungskosten und Gebühren für die Validierung in den einzelnen Mitgliedstaaten anfallen. Für detaillierte und aktuelle Informationen sollten die offiziellen Websites des DPMA (https://www.dpma.de) und des EPA (https://www.epo.org) konsultiert werden.
Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens nach § 14 Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) richten sich nach den dort genannten Regelungen. Nach § 14 Abs... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]