Fristlose Kündigung: Müssen Überstunden ausbezahlt werden?

Antwort

Bei einer fristlosen Kündigung ist es in der Regel so, dass alle offenen Ansprüche, einschließlich Überstunden, ausgeglichen werden müssen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die nicht genommenen Überstunden auszuzahlen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag sowie die gesetzlichen Regelungen zu beachten, da diese variieren können. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.

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