Nach einem Cyberangriff können Unternehmen oder betroffene Parteien auf Schadensersatzansprüche unterschiedlich reagieren. Die wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten sind: Anerkennung und R... [mehr]
Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) in Deutschland kennt wesentliche Fristen für das Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen: 1. **Verjährungsfrist**: Nach § 12 ProdHaftG verjähren Ansprüche auf Schadensersatz in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden, dem Fehler und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. 2. **Ausschlussfrist**: Nach § 13 ProdHaftG erlöschen die Ansprüche spätestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts. Diese Frist ist eine absolute Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden. Diese Fristen sind wichtig, um sicherzustellen, dass Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden und sowohl Hersteller als auch Verbraucher Rechtssicherheit haben.
Nach einem Cyberangriff können Unternehmen oder betroffene Parteien auf Schadensersatzansprüche unterschiedlich reagieren. Die wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten sind: Anerkennung und R... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]