Das Erstellen, Verbreiten oder Veröffentlichen von Nacktfotos einer anderen Person ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist in Deutschland strafbar. Das gilt auch, wenn die Bilder mithilfe vo... [mehr]
Fremdenfeindlichkeit an sich ist in Deutschland als Einstellung oder Meinung nicht direkt strafbar. Strafbar werden jedoch bestimmte Handlungen, die aus fremdenfeindlichen Motiven erfolgen oder diese ausdrücken. Dazu gehören zum Beispiel: - **Volksverhetzung (§ 130 StGB):** Wer zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, macht sich strafbar. - **Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung:** Wenn fremdenfeindliche Äußerungen oder Handlungen in Beleidigungen, Bedrohungen oder körperliche Angriffe münden, sind diese ebenfalls strafbar. - **Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB):** Das Zeigen von Symbolen oder Parolen, die mit verfassungswidrigen Organisationen (z. B. NSDAP) in Verbindung stehen, ist verboten. Fazit: Die bloße fremdenfeindliche Gesinnung ist nicht strafbar, wohl aber Handlungen und Äußerungen, die gegen die genannten Gesetze verstoßen. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/gleichstellung-integration/antidiskriminierung/_node.html).
Das Erstellen, Verbreiten oder Veröffentlichen von Nacktfotos einer anderen Person ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist in Deutschland strafbar. Das gilt auch, wenn die Bilder mithilfe vo... [mehr]
Die rechtliche Situation ist hier komplex und hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Betreuungsumfang, der Art der Betreuung und den konkreten Umständen. **1. Gesetzlicher Betreue... [mehr]