Welche Artikel 1-19 gehören zu den Freiheitsrechten?

Antwort

Die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland umfassen die Grundrechte. Zu den Freiheitsrechten gehören insbesondere: - **Artikel 2**: Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person - **Artikel 4**: Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit - **Artikel 5**: Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit - **Artikel 8**: Versammlungsfreiheit - **Artikel 9**: Vereinigungsfreiheit - **Artikel 10**: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis - **Artikel 11**: Freizügigkeit - **Artikel 12**: Berufsfreiheit - **Artikel 13**: Unverletzlichkeit der Wohnung Diese Artikel garantieren verschiedene Aspekte der persönlichen und politischen Freiheit. Weitere Informationen findest du im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html).

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