Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]
Die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland umfassen die Grundrechte. Zu den Freiheitsrechten gehören insbesondere: - **Artikel 2**: Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person - **Artikel 4**: Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit - **Artikel 5**: Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit - **Artikel 8**: Versammlungsfreiheit - **Artikel 9**: Vereinigungsfreiheit - **Artikel 10**: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis - **Artikel 11**: Freizügigkeit - **Artikel 12**: Berufsfreiheit - **Artikel 13**: Unverletzlichkeit der Wohnung Diese Artikel garantieren verschiedene Aspekte der persönlichen und politischen Freiheit. Weitere Informationen findest du im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html).
Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]
Artikel 12 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland regelt das Recht auf Freizügigkeit. Er besagt, dass jeder Deutsche das Recht hat, seinen Wohnsitz und Aufenthaltsort innerhalb des Bund... [mehr]
Artikel 13 bezieht sich in der Regel auf das Urrecht, insbesondere im Kontext der EU-Urheberrechtsreform. Wenn dieser Artikel verletzt wird, können verschiedene rechtliche Konsequenzen folgen, da... [mehr]