Das Recht von Kindern auf eine Wohnung ist Teil des umfassenderen Rechts auf angemessenen Lebensstandard, das in verschiedenen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen verankert ist. **Interna... [mehr]
Die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland umfassen die Grundrechte. Zu den Freiheitsrechten gehören insbesondere: - **Artikel 2**: Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person - **Artikel 4**: Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit - **Artikel 5**: Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit - **Artikel 8**: Versammlungsfreiheit - **Artikel 9**: Vereinigungsfreiheit - **Artikel 10**: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis - **Artikel 11**: Freizügigkeit - **Artikel 12**: Berufsfreiheit - **Artikel 13**: Unverletzlichkeit der Wohnung Diese Artikel garantieren verschiedene Aspekte der persönlichen und politischen Freiheit. Weitere Informationen findest du im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html).
Das Recht von Kindern auf eine Wohnung ist Teil des umfassenderen Rechts auf angemessenen Lebensstandard, das in verschiedenen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen verankert ist. **Interna... [mehr]
Die Abkürzung "UNBRK" steht für die **UN-Behindertenrechtskonvention** (offiziell: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), während "GG&qu... [mehr]
Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) legt die allgemeinen Grundsätze der Konvention fest. Diese Grundsätze sind: 1. Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, indiv... [mehr]
Das Neutralitätsgebot des Staates, insbesondere in religiösen und weltanschaulichen Fragen, ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich als einzelner Artikel formuliert. Es ergibt sich jedoch... [mehr]