Eine Frau hat Anspruch auf Versorgungsausgleich nicht „weil sie eine Frau ist“, sondern wenn bei einer Scheidung während der Ehe Renten- oder Versorgungsanwartschaften erworben wurden...
Frauenunterhalt?
Antwort vom**Frauunterhalt** ist ein umgangssprachlicher Begriff für **Ehegattenunterhalt** nach Trennung oder Scheidung. Man unterscheidet meist: 1. **Trennungsunterhalt** - ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung - der wirtschaftlich stärkere Ehepartner zahlt ggf. an den schwächeren 2. **Nachehelicher Unterhalt** - nach der Scheidung - nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wegen Kinderbetreuung, Krankheit, Alter oder zu geringem Einkommen Wichtige Faktoren: - Einkommen beider Ehepartner - Dauer der Ehe - Betreuung gemeinsamer Kinder - Erwerbsfähigkeit - ehelicher Lebensstandard Wichtig: **Nicht automatisch die Frau** bekommt Unterhalt. Auch der Mann kann unterhaltsberechtigt sein. Für Deutschland sind die Details in den §§ 1361 ff. und §§ 1569 ff. BGB geregelt. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ Kurz gesagt: **„Frauunterhalt“ = möglicher Unterhalt für einen Ehepartner nach Trennung oder Scheidung, rechtlich korrekt: Ehegattenunterhalt.**
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