Ja – wenn du bei myXpendy selbst ein Abo abgeschlossen hast, solltest du es sofort separat kündigen oder widerrufen, denn die Kündigung deines eigentlichen Vertrags beendet nicht autom...
Formulierung für eine Bürgschaft in ungleichen Teilen?
Antwort vomEine Bürgschaft zu ungleichen Teilen kann wie folgt formuliert werden: --- **Bürgschaftserklärung** Zwischen [Bürge 1, Name und Adresse] und [Bürge 2, Name und Adresse] wird folgende Bürgschaft zu ungleichen Teilen vereinbart: 1. **Bürgschaftsgegenstand** Der Bürge verpflichtet sich, für die Verbindlichkeiten des Schuldners [Name des Schuldners, Adresse] gegenüber [Gläubiger, Name und Adresse] in Höhe von insgesamt [Betrag] Euro zu haften. 2. **Haftungsanteile** Die Haftung der Bürgen erfolgt in ungleichen Teilen, und zwar: - Bürge 1 haftet in Höhe von [Prozentsatz oder Betrag] Euro. - Bürge 2 haftet in Höhe von [Prozentsatz oder Betrag] Euro. 3. **Inanspruchnahme** Der Gläubiger kann die Bürgen in der Reihenfolge ihrer Haftungsanteile in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme des einen Bürgen entbindet den anderen nicht von seiner Verpflichtung. 4. **Sonstige Bestimmungen** Diese Bürgschaft tritt mit Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners gültig. [Ort, Datum] _________________________ [Bürge 1, Unterschrift] _________________________ [Bürge 2, Unterschrift] --- Es ist ratsam, die Bürgschaft von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Verwandte Fragen
Gelten Verträge auch, wenn man nicht weiß, dass man einen geschlossen hat?
Ja – ein Vertrag kann auch dann wirksam sein, wenn dir nicht bewusst war, dass dein Verhalten rechtlich schon als Zustimmung gilt. Entscheidend ist nicht dein inneres Gefühl, sondern ob du...
Keine Vertragsunterlagen vorhanden?
Ohne Vertragsunterlagen bist du nicht rechtlos: Entscheidend ist, ob ein Vertrag tatsächlich geschlossen wurde und ob sich Inhalt und Laufzeit anders nachweisen lassen, etwa über Kontoausz&u...
Sind elektronische Unterschriften auf NDAs zulässig?
Ja – elektronische Unterschriften auf NDAs sind in Deutschland grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist aber nicht das Wort „elektronisch“, sondern welche Form das NDA rech...