Formulierung für eine Bürgschaft in ungleichen Teilen?

Antwort vom

Eine Bürgschaft zu ungleichen Teilen kann wie folgt formuliert werden: --- **Bürgschaftserklärung** Zwischen [Bürge 1, Name und Adresse] und [Bürge 2, Name und Adresse] wird folgende Bürgschaft zu ungleichen Teilen vereinbart: 1. **Bürgschaftsgegenstand** Der Bürge verpflichtet sich, für die Verbindlichkeiten des Schuldners [Name des Schuldners, Adresse] gegenüber [Gläubiger, Name und Adresse] in Höhe von insgesamt [Betrag] Euro zu haften. 2. **Haftungsanteile** Die Haftung der Bürgen erfolgt in ungleichen Teilen, und zwar: - Bürge 1 haftet in Höhe von [Prozentsatz oder Betrag] Euro. - Bürge 2 haftet in Höhe von [Prozentsatz oder Betrag] Euro. 3. **Inanspruchnahme** Der Gläubiger kann die Bürgen in der Reihenfolge ihrer Haftungsanteile in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme des einen Bürgen entbindet den anderen nicht von seiner Verpflichtung. 4. **Sonstige Bestimmungen** Diese Bürgschaft tritt mit Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners gültig. [Ort, Datum] _________________________ [Bürge 1, Unterschrift] _________________________ [Bürge 2, Unterschrift] --- Es ist ratsam, die Bürgschaft von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Verwandte Fragen

Wie schreibe ich einen Brief, dass ich den Vertrag beenden möchte?

Du brauchst keinen komplizierten Brief: Entscheidend sind 4 Punkte – deine Daten, die Vertragsdaten, die eindeutige Kündigung und das Datum, zu dem beendet werden soll. Fehlt einer davon, w...

Wie schreibe ich eine Aufhebung eines Vertrags?

Eine Vertragsaufhebung schreibst du am besten als kurze, eindeutige Aufhebungsvereinbarung: Wer hebt welchen Vertrag zu welchem Datum auf, was gilt noch zu Zahlungen oder Leistungen, und dass beide Se...

Warum einen nichtigen Vertrag widerrufen?

Einen nichtigen Vertrag musst du grundsätzlich nicht widerrufen, weil er rechtlich von Anfang an unwirksam ist. Ein Widerruf kann trotzdem praktisch sinnvoll sein, um klarzustellen, dass du dich...

Unterschied zwischen Nichtigkeit und Unwirksamkeit?

„Nichtigkeit“ ist der stärkere Fall: Ein Rechtsgeschäft gilt von Anfang an als rechtlich nicht existent. „Unwirksamkeit“ ist der Oberbegriff und umfasst auch Fäl...