Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Im Regelinsolvenzverfahren ist die Feststellungsklage gemäß § 184 InsO (Insolvenzordnung) gegen den Insolvenzverwalter zu erheben, wenn der Schuldner der Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nicht widersprochen hat. Der Insolvenzverwalter ist der richtige Klagegegner, da er die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse übernimmt und somit auch für die Feststellung von Forderungen zuständig ist.
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]