Familienrechtlicher Bedarf bezieht sich auf die finanziellen Mittel, die eine Person benötigt, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie zu bestreiten. Im Kontext des Familienrechts wird der Bedarf oft im Zusammenhang mit Unterhaltsansprü betrachtet, sei es für Kinder, Ehegatten oder andere Familienangehörige. Der Bedarf kann verschiedene Aspekte umfassen, darunter: 1. **Lebenshaltungskosten**: Grundlegende Ausgaben wie Miete, Lebensmittel, Kleidung und Transport. 2. **Bildungskosten**: Schulgebühren, Bücher, Nachhilfe und andere bildungsbezogene Ausgaben. 3. **Gesundheitskosten**: Medizinische Versorgung, Medikamente und Versicherungen. 4. **Freizeit und Kultur**: Ausgaben für Freizeitaktivitäten, Hobbys und kulturelle Veranstaltungen. Die genaue Berechnung des Bedarfs kann je nach Land und spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen variieren. In Deutschland beispielsweise wird der Bedarf oft anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, die Richtwerte für den Kindesunterhalt vorgibt.