Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]
Eine faktische Beeinträchtigung des Eigentums liegt vor, wenn der Eigentümer in der Ausübung seiner Rechte an der Sache eingeschränkt wird, ohne dass es zu einer formellen Enteignung oder einem rechtlichen Eingriff kommt. Dies kann durch verschiedene Umstände geschehen, wie zum Beispiel durch Nachbarrechtsstreitigkeiten, Lärmbelästigung, unbefugte Nutzung oder Beschädigung des Eigentums. Solche Beeinträchtigungen können sowohl physischer als auch rechtlicher Natur sein und führen oft zu Ansprüchen auf Unterlassung oder Schadensersatz. In vielen Rechtssystemen ist der Eigentümer berechtigt, gegen solche Beeinträchtigungen vorzugehen, um seine Rechte zu schützen.
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]
Eine Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherung im deutschen Recht. Dabei überträgt der Schuldner (Sicherungsgeber) dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) das Eigentum an ei... [mehr]
Wenn die Fläche dem Kläger gehörte, er aber nun nicht mehr Eigentümer ist, bedeutet das, dass der Kläger das Eigentum an der Fläche verloren oder übertragen hat. Das... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]