Kann ich nach DSGVO beim Autohersteller gespeicherte Fahrzeugdaten anfordern?

Antwort

Ja, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hast du das Recht, Auskunft über die zu deiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Das gilt auch für personenbezogene Daten, die beim Autohersteller über dein Fahrzeug gespeichert sind, sofern diese Daten einen Bezug zu dir als identifizierbare Person haben (z. B. Name, Adresse, Fahrgestellnummer, Servicehistorie, Telematikdaten, etc.). Du kannst beim Autohersteller einen sogenannten **Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO** stellen. Darin kannst du verlangen, dass dir mitgeteilt wird: - Welche personenbezogenen Daten zu dir gespeichert sind, - zu welchen Zwecken diese verarbeitet werden, - an wen diese Daten ggf. weitergegeben wurden, - wie lange die Daten gespeichert werden, - und weitere Informationen gemäß Art. 15 DSGVO. Der Hersteller ist verpflichtet, dir innerhalb eines Monats nach Eingang deines Antrags Auskunft zu erteilen. **Wichtig:** Die Daten müssen einen Personenbezug haben. Reine Fahrzeugdaten ohne Bezug zu dir als Person fallen nicht unter die DSGVO. Weitere Informationen findest du z. B. auf der Seite des [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/datenschutz-node.html). **Tipp:** Formuliere deinen Antrag möglichst konkret und weise auf dein Recht nach Art. 15 DSGVO hin. Füge Nachweise bei, dass du der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs bist (z. B. Kopie des Fahrzeugscheins).

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