Eine Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgt im Rahmen des sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen... [mehr]
Das Urteil des EuGH vom 21. Dezember 2011 in Sache N.S. u.a. wird häufig im Zusammenhang mit dem Asylrecht und Schutz von Flüchtlingen zitiert. Es befasst sich insbesondere mit der, ob ein Mitgliedstaat Europäischen Union (EU einen Asylantrag einen anderen Mitgliedstaat überstellen kann, wenn dort die Gefahr besteht, dass die Grundrechte des Asylbewerbers, insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren und der Schutz vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, nicht gewährleistet sind. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Dublin-Verordnung und die Verantwortung der Mitgliedstaaten im Umgang mit Asylbewerbern. Es wird oft in Diskussionen über die Rechtsstaatlichkeit in der EU, die Bedingungen in Aufnahmeländern und die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gegenüber schutzbedürftigen Personen zitiert.
Eine Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgt im Rahmen des sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen... [mehr]