Vor welchem Gericht können EU-Mitgliedsstaaten Amtsmissbrauch der Europäischen Kommission einklagen?

Antwort

Mitgliedsländer der EU können Amtsmissbrauch oder Pflichtverletzungen der Europäischen Kommission vor dem **Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)** einklagen. Genauer gesagt handelt es sich dabei um eine sogenannte **Nichtigkeitsklage** nach **Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)**. Der EuGH ist das zuständige Gericht, wenn Mitgliedstaaten geltend machen, dass die Kommission durch ihr Handeln oder Unterlassen gegen EU-Recht verstoßen hat. Die Klage ist direkt beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg einzureichen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des [Gerichtshofs der Europäischen Union](https://curia.europa.eu/).

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