Harmonisierung im EU-Sekundärrecht bedeutet die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch Rechtsakte der EU, insbesondere durch Richtlini... [mehr]
Die EU-Sekundärrechtsakte, wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, wirken unterschiedlich in die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen hinein. 1. **Verordnungen**: Diese sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und benötigen keine nationale Umsetzung. Sie gelten direkt und haben Vorrang vor nationalem Recht. 2. **Richtlinien**: Diese müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sie geben den Staaten einen gewissen Spielraum, wie sie die Vorgaben umsetzen, müssen jedoch innerhalb einer festgelegten Frist in nationales Recht überführt werden. 3. **Beschlüsse**: Diese sind verbindlich für die Adressaten, können aber spezifisch für bestimmte Mitgliedstaaten oder Unternehmen sein. Der wesentliche Unterschied zum Völkerrecht liegt in der unmittelbaren Anwendbarkeit und der Vorrangstellung des EU-Rechts. Während Völkerrecht in der Regel durch nationale Gesetze umgesetzt werden muss und oft auf der Grundlage von Zustimmung und Gleichheit zwischen den Staaten beruht, hat das EU-Recht eine supranationale Dimension, die es ermöglicht, dass EU-Rechtsakte direkt in den Mitgliedstaaten gelten und Vorrang vor nationalem Recht haben.
Harmonisierung im EU-Sekundärrecht bedeutet die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch Rechtsakte der EU, insbesondere durch Richtlini... [mehr]
Das Humanitäre Völkerrecht (HVR), auch als Kriegsvölkerrecht oder Recht der bewaffneten Konflikte bekannt, hat das Ziel, Menschen in bewaffneten Konflikten zu schützen und unnö... [mehr]
Im Humanitären Völkerrecht, insbesondere im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, bezeichnet der Begriff „Unabhängigkeit“ die Verpflic... [mehr]
Die Verpflichtung zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten ergibt sich in Europa aus verschiedenen Rechtsgrundlagen, abhängig vom jeweiligen Sektor (z. B. Finanzdienstleistungen, &... [mehr]