Wie wirken EU-Sekundärrechtsakte in die Mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen? Was ist der Unterschied zum Völkerrecht?

Antwort

Die EU-Sekundärrechtsakte, wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, wirken unterschiedlich in die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen hinein. 1. **Verordnungen**: Diese sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und benötigen keine nationale Umsetzung. Sie gelten direkt und haben Vorrang vor nationalem Recht. 2. **Richtlinien**: Diese müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sie geben den Staaten einen gewissen Spielraum, wie sie die Vorgaben umsetzen, müssen jedoch innerhalb einer festgelegten Frist in nationales Recht überführt werden. 3. **Beschlüsse**: Diese sind verbindlich für die Adressaten, können aber spezifisch für bestimmte Mitgliedstaaten oder Unternehmen sein. Der wesentliche Unterschied zum Völkerrecht liegt in der unmittelbaren Anwendbarkeit und der Vorrangstellung des EU-Rechts. Während Völkerrecht in der Regel durch nationale Gesetze umgesetzt werden muss und oft auf der Grundlage von Zustimmung und Gleichheit zwischen den Staaten beruht, hat das EU-Recht eine supranationale Dimension, die es ermöglicht, dass EU-Rechtsakte direkt in den Mitgliedstaaten gelten und Vorrang vor nationalem Recht haben.

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