Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet wurde. In Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten hat die EMRK den Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Das bedeutet, sie steht im Rang unter der Verfassung (Grundgesetz), aber über einfachem Landesrecht. Die EMRK ist damit Teil des nationalen Rechts, kann aber durch spätere, widersprechende Gesetze verdrängt werden, sofern diese nicht gegen höherrangiges Recht (z. B. das Grundgesetz) verstoßen. In anderen Ländern kann der Status abweichen. In Österreich beispielsweise hat die EMRK Verfassungsrang. Zusammengefasst: - Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag. - In Deutschland hat sie den Rang eines einfachen Bundesgesetzes. - In manchen Ländern (z. B. Österreich) hat sie Verfassungsrang. - Sie ist für die unterzeichnenden Staaten verbindlich und wird durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ([EGMR](https://www.echr.coe.int/)) überwacht.