Die Verpflichtung zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten ergibt sich in Europa aus verschiedenen Rechtsgrundlagen, abhängig vom jeweiligen Sektor (z. B. Finanzdienstleistungen, &... [mehr]
Harmonisierung im EU-Sekundärrecht bedeutet die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch Rechtsakte der EU, insbesondere durch Richtlinien und Verordnungen. Ziel ist es, unterschiedliche nationale Regelungen in bestimmten Bereichen (z. B. Binnenmarkt, Verbraucherschutz, Umweltrecht) zu vereinheitlichen oder zumindest anzugleichen, um Hindernisse für den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr abzubauen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Im Einzelnen unterscheidet man: - **Vollharmonisierung**: Die nationalen Vorschriften werden vollständig durch EU-Recht ersetzt; die Mitgliedstaaten dürfen keine strengeren oder abweichenden Regelungen erlassen. - **Mindestharmonisierung**: Die EU gibt Mindeststandards vor, die Mitgliedstaaten dürfen strengere Regelungen beibehalten oder einführen. Das EU-Sekundärrecht umfasst dabei alle von den Organen der EU erlassenen Rechtsakte, wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Die Harmonisierung erfolgt meist durch Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Weitere Informationen findest du z. B. auf der offiziellen Seite der EU: https://eur-lex.europa.eu/summary/glossary/harmonisation.html
Die Verpflichtung zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten ergibt sich in Europa aus verschiedenen Rechtsgrundlagen, abhängig vom jeweiligen Sektor (z. B. Finanzdienstleistungen, &... [mehr]