Nein, nicht pauschal. Sobald du bei einer Vermietung in Österreich die Schwimmbadnutzung aktiv mitanbietest, kann das die Sache gewerberechtlich und anlagenrechtlich kippen; entscheidend ist nich...
Ist ein erhaltener Urlaub ein genehmigter oder genutzter Urlaub?
Antwort vomEin "erhaltener Urlaub" bezieht sich in der Regel auf genehm Urlaub. Das bedeutet, dass der Urlaub von der zuständigen Stelle, wie z.B. dem Arbeitgeber, bewilligt wurde. Ein "genutzter Urlaub" hingegen bezieht sich darauf, dass der genehmigte Urlaub tatsächlich genommen und genutzt wurde.