Ist ein erhaltener Urlaub ein genehmigter oder genutzter Urlaub?

Antwort

Ein "erhaltener Urlaub" bezieht sich in der Regel auf genehm Urlaub. Das bedeutet, dass der Urlaub von der zuständigen Stelle, wie z.B. dem Arbeitgeber, bewilligt wurde. Ein "genutzter Urlaub" hingegen bezieht sich darauf, dass der genehmigte Urlaub tatsächlich genommen und genutzt wurde.

Kategorie: Recht Tags: Urlaub Genehmigung Nutzung
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