Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]
Ein "erhaltener Urlaub" bezieht sich in der Regel auf genehm Urlaub. Das bedeutet, dass der Urlaub von der zuständigen Stelle, wie z.B. dem Arbeitgeber, bewilligt wurde. Ein "genutzter Urlaub" hingegen bezieht sich darauf, dass der genehmigte Urlaub tatsächlich genommen und genutzt wurde.
Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]
Wird eine beantragte betreuungsgerichtliche Genehmigung abgelehnt, bestehen grundsätzlich folgende Optionen: 1. **Beschwerde einlegen:** Gegen die ablehnende Entscheidung des Betreuungsgericht... [mehr]