Ist ein erhaltener Urlaub ein genehmigter oder genutzter Urlaub?

Antwort

Ein "erhaltener Urlaub" bezieht sich in der Regel auf genehm Urlaub. Das bedeutet, dass der Urlaub von der zuständigen Stelle, wie z.B. dem Arbeitgeber, bewilligt wurde. Ein "genutzter Urlaub" hingegen bezieht sich darauf, dass der genehmigte Urlaub tatsächlich genommen und genutzt wurde.

Kategorie: Recht Tags: Urlaub Genehmigung Nutzung
KI fragen

Verwandte Fragen

Wie nennt man die stillschweigende Genehmigung eines Visumsantrags bei Untätigkeit der Ausländerbehörde?

Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]

Welche Optionen gibt es nach Ablehnung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung?

Wird eine beantragte betreuungsgerichtliche Genehmigung abgelehnt, bestehen grundsätzlich folgende Optionen: 1. **Beschwerde einlegen:** Gegen die ablehnende Entscheidung des Betreuungsgericht... [mehr]