Paragraph zum Alleinerben im ErbStG?

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Im Erbrecht regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Erbfolge. Der relevante Paragraph für den Alleinerben ist § 1922 BGB. Dieser besagt, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Wenn es nur einen Alleinerben gibt, erbt dieser das gesamte Vermögen des Verstorbenen.

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