Ob ein Elternteil, der selbst psychisch krank ist, als Betreuer bestellt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es möglich, dass auch ein psychisch erkrankter Elterntei... [mehr]
In einem solchen Fall kann es hilfreich sein, die rechtlichen Grundlagen und möglichen Schritte zu verstehen: 1. **Vertragliche Vereinbarungen prüfen**: Wenn es eine schriftliche Vereinbarung oder einen Vertrag gibt, der die Rückzahlung der Auslagen regelt, sollte dieser herangezogen werden. 2. **Nachweise sammeln**: Alle Belege und Nachweise für die getätigten Auslagen sollten gesammelt und dokumentiert werden. 3. **Erbe kontaktieren**: Ein formelles Schreiben an den Erben kann helfen, in dem die Auslagen detailliert aufgelistet und die Rückzahlung gefordert wird. 4. **Rechtliche Beratung**: Es kann ratsam sein, einen Anwalt zu konsultieren, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. 5. **Gerichtliche Schritte**: Wenn keine Einigung erzielt wird, kann eine Klage vor Gericht in Betracht gezogen werden, um die Rückzahlung der Auslagen zu erzwingen. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Gesetze und Regelungen im jeweiligen Land oder Bundesland zu informieren, da diese variieren können.
Ob ein Elternteil, der selbst psychisch krank ist, als Betreuer bestellt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es möglich, dass auch ein psychisch erkrankter Elterntei... [mehr]
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]
Für eine betreute Person, die in einem Pflegeheim lebt, in dem gewerbliche Pflege- und Betreuungsleistungen erbracht werden, sind insbesondere folgende gesetzliche Vorschriften relevant: 1. **He... [mehr]