Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, di... [mehr]
Nein, das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat keine Entscheidung getroffen, die das Schriftformerfordernis für Kündigungen aufhebt. Nach § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Schriftform für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen zwingend vorgeschrieben. Eine Kündigung, die nicht schriftlich erfolgt, ist unwirksam.
Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, di... [mehr]