Gibt es eine Entscheidung des BAG, wonach das Schriftformerfordernis einer Kündigung entfällt?

Antwort

Nein, das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat keine Entscheidung getroffen, die das Schriftformerfordernis für Kündigungen aufhebt. Nach § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Schriftform für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen zwingend vorgeschrieben. Eine Kündigung, die nicht schriftlich erfolgt, ist unwirksam.

Kategorie: Recht Tags: Kündigung BAG Schriftform
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