Die Höhe des Elternunterhalts, den man zahlen muss, wenn die im Pflegeheim sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen sowie die Kosten des Pflegeheims. In Deutschland sind Kinder grundsätzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer bedürftigen Eltern aufzukommen, wenn diese nicht in der Lage sind, ihre Pflegekosten selbst zu tragen. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: 1. **Bedarf der Eltern**: Zunächst wird der Bedarf der Eltern ermittelt, der sich aus den Kosten des Pflegeheims ergibt. 2. **Einkommen der Eltern**: Das Einkommen der Eltern, wie Rente oder andere Einkünfte, wird von den Heimkosten abgezogen. 3. **Einkommen des Unterhaltspflichtigen**: Das eigene Einkommen des Kindes wird ebenfalls berücksichtigt. Es gibt einen Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zusteht, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Dieser Selbstbehalt liegt in der Regel bei etwa 1.800 Euro netto pro Monat für Alleinstehende (Stand 2023). 4. **Berechnung des Unterhalts**: Der verbleibende Bedarf der Eltern nach Abzug ihres Einkommens wird dann durch die finanziellen Mittel der Kinder gedeckt, wobei der Selbstbehalt des Kindes beachtet wird. Es ist ratsam, sich bei konkreten Fragen an einen Anwalt für Familienrecht oder an eine Beratungsstelle zu wenden, um eine individuelle Berechnung und rechtliche Beratung zu erhalten.