Nein: Für Selbständige gibt es keine starre Pflicht, dass die Krankenkasse jedes Jahr eine neue Einkommensbefragung durchführen muss. Entscheidend ist, dass die Beiträge auf Grundl...
Wie erfolgt die Einkommensbefragung freiwilliger Mitglieder durch Krankenkassen im Voraus und rückwirkend?
Antwort vom**Die Krankenkasse fragt das Einkommen freiwilliger Mitglieder nicht „frei im Ermessen“ ab, sondern nach festen Regeln: laufend meist zunächst vorläufig auf Basis der vorliegenden Nachweise, später für das jeweilige Kalenderjahr endgültig und dann auch rückwirkend. Wenn du Nachweise nicht einreichst, darf die Kasse Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze ansetzen.** ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html)) ## Wie die Befragung im Voraus läuft Bei freiwillig Versicherten muss die Kasse die **gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit** berücksichtigen. Deshalb fordert sie Einkommensnachweise an, etwa Steuerbescheide, Nachweise über Mieteinnahmen, Renten oder sonstige regelmäßige Einnahmen. Diese einheitlichen Regeln gelten kassenübergreifend, weil die Krankenkassen an die Vorgaben des GKV-Spitzenverbands gebunden sind. ([gkv-spitzenverband.de](https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp)) Für die **vorläufige Einstufung** nutzt die Kasse in der Praxis die Unterlagen, die aktuell vorliegen. Besonders bei Selbständigen und bei Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung wird häufig zunächst mit dem letzten Einkommensteuerbescheid gearbeitet. Das ist wichtig, weil das tatsächliche Jahreseinkommen während des laufenden Jahres oft noch gar nicht feststeht. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html)) Der entscheidende Punkt: Reagierst du auf die Einkommensanfrage nicht, darf die Kasse nicht einfach „abwarten“, sondern sie kann Beiträge auf einer sehr hohen Bemessungsgrundlage festsetzen, nämlich grundsätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Genau deshalb ist die Einkommensbefragung für freiwillige Mitglieder praktisch so relevant. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html)) ## Wie die rückwirkende Prüfung funktioniert Die vorläufig festgesetzten Beiträge bleiben nicht endgültig. Sobald der maßgebliche Einkommensteuerbescheid vorliegt, setzt die Kasse die Beiträge **für das betreffende Kalenderjahr endgültig** fest. Diese Endabrechnung wirkt rückwirkend für das ganze Jahr, nicht erst ab Vorlage des Bescheids. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html)) Das kann zwei Folgen haben: - **Nachzahlung**, wenn dein tatsächliches Einkommen höher war als vorläufig angenommen - **Erstattung**, wenn dein tatsächliches Einkommen niedriger war als vorläufig angenommen ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html)) Der häufige Irrtum ist: Viele glauben, ein neuer Steuerbescheid ändere nur die künftigen Beiträge. Bei freiwilligen Mitgliedern stimmt das gerade bei vorläufiger Festsetzung oft nicht; die Kasse rechnet das betroffene Kalenderjahr nachträglich komplett neu ab. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html)) ## Was die Krankenkasse typischerweise abfragt Typisch sind Angaben zu: - Arbeitseinkommen aus Selbständigkeit - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - Renten und Versorgungsbezügen - Kapital- oder sonstigen regelmäßigen Einnahmen, soweit sie beitragsrechtlich relevant sind ([gkv-spitzenverband.de](https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp)) Wichtig ist dabei ein Unterschied, den viele übersehen: **Für die Krankenkasse zählt nicht nur das steuerliche Einkommen im engen Sinn, sondern die beitragspflichtige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach § 240 SGB V.** Deshalb kann die beitragsrechtliche Bewertung von der reinen Steuerlogik abweichen. ([gkv-spitzenverband.de](https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp)) ## Praktische Konsequenz Wenn du freiwillig versichert bist, solltest du Einkommensanfragen der Kasse sofort beantworten und neue Steuerbescheide ohne Verzögerung einreichen. Der größte finanzielle Fehler ist nicht ein „zu niedrig geschätztes“ Einkommen, sondern **gar kein Nachweis** – dann wird oft zunächst der Höchstbeitrag zugrunde gelegt, und das kann rückwirkend teuer werden. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html))
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