Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen dürfen Krankenkassen dein Arbeitseinkommen nicht beliebig „irgendwann später“ neu festsetzen; maßgeblich ist in de...
Welches Einkommen aus einer Nebentätigkeit wird nicht nach Paragraph 53 Landesbeamtengesetz auf das Ruhegehalt angerechnet?
Antwort vomNach § 53 des Landesbeamtengesetzes wird Einkommen aus einer Nebentätigkeit, das nicht regelmäßig und nicht in erheblichem Umfang erzielt wird, in der Regel nicht auf das Ruhegehalt angerechnet. Dazu zählen beispielsweise geringfügige Beschäftigungen oder einmalige Honorare, die unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten, da diese variieren können. Für eine genaue Auskunft sollte die jeweilige Landesbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden.
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Müssen Krankenkassen Selbstständige jedes Jahr nach dem Einkommen fragen oder reicht eine Prüfung alle drei Jahre?
Nein: Für Selbständige gibt es keine starre Pflicht, dass die Krankenkasse jedes Jahr eine neue Einkommensbefragung durchführen muss. Entscheidend ist, dass die Beiträge auf Grundl...
Darf man als Angestellte abends und am Wochenende eine Nebentätigkeit ausüben und ein Büro in der Erstwohnung haben, wenn man eine Zweitwohnung hat?
Ja, grundsätzlich darfst du als Angestellte abends und am Wochenende eine Nebentätigkeit ausüben – aber nur, wenn dein Arbeitsvertrag das nicht wirksam einschränkt, deine Hau...
Wie erfolgt die Einkommensbefragung freiwilliger Mitglieder durch Krankenkassen im Voraus und rückwirkend?
Die Krankenkasse fragt das Einkommen freiwilliger Mitglieder nicht „frei im Ermessen“ ab, sondern nach festen Regeln: laufend meist zunächst vorläufig auf Basis der vorliegenden...