Nach § 53 des Landesbeamtengesetzes wird Einkommen aus einer Nebentätigkeit, das nicht regelmäßig und nicht in erheblichem Umfang erzielt wird, in der Regel nicht auf das Ruhegeha... [mehr]
Nach § 53 des Landesbeamtengesetzes wird Einkommen aus einer Nebentätigkeit, das nicht regelmäßig und nicht in erheblichem Umfang erzielt wird, in der Regel nicht auf das Ruhegeha... [mehr]
Der ruhengehaltfähige Dienstbezug bezieht sich auf die Einkünfte eines Beamten oder einer Beamtin, die für die Berechnung der Ruhegehaltsansprüche herangezogen werden. Dazu zä... [mehr]
Der Satz ist grammatikalisch korrekt, könnte jedoch etwas klarer formuliert werden. Eine mögliche Verbesserung wäre: "Ich verzichte auf die Berücksichtigung meiner Zeit als Be... [mehr]
Ja, der Satz ist korrekt formuliert. Er drückt aus, dass auf Berücksichtigung der Zeit als Beamter in dem genannten Zeitraum als ruhegehaltfähige Dienstzeit verzichtet wird.