4 Fragen zu Ruhegehalt

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Fragen und Antworten zum Thema Ruhegehalt

Welches Einkommen aus einer Nebentätigkeit wird nicht nach Paragraph 53 Landesbeamtengesetz auf das Ruhegehalt angerechnet?

Nach § 53 des Landesbeamtengesetzes wird Einkommen aus einer Nebentätigkeit, das nicht regelmäßig und nicht in erheblichem Umfang erzielt wird, in der Regel nicht auf das Ruhegeha... [mehr]

Was ist der ruhegehaltfähige Dienstbezug?

Der ruhengehaltfähige Dienstbezug bezieht sich auf die Einkünfte eines Beamten oder einer Beamtin, die für die Berechnung der Ruhegehaltsansprüche herangezogen werden. Dazu zä... [mehr]

Ist der Satz korrekt: 'Dass Sie auf die Berücksichtigung Ihrer Zeit als Beamter von 01.08.1978 bis 06.10.1981 als ruhegehaltfähige Dienstzeit verzichten.'?

Der Satz ist grammatikalisch korrekt, könnte jedoch etwas klarer formuliert werden. Eine mögliche Verbesserung wäre: "Ich verzichte auf die Berücksichtigung meiner Zeit als Be... [mehr]

Haben Sie erklärt, dass Sie auf die Berücksichtigung Ihrer Dienstzeit als Beamter vom 01.08.78 bis 06.10.81 als ruhegehaltfähige Dienstzeit verzichten?

Ja, der Satz ist korrekt formuliert. Er drückt aus, dass auf Berücksichtigung der Zeit als Beamter in dem genannten Zeitraum als ruhegehaltfähige Dienstzeit verzichtet wird.