Ist der Satz korrekt: 'Dass Sie auf die Berücksichtigung Ihrer Zeit als Beamter von 01.08.1978 bis 06.10.1981 als ruhegehaltfähige Dienstzeit verzichten.'?
Antwort
Der Satz ist grammatikalisch korrekt, könnte jedoch etwas klarer formuliert werden. Eine mögliche Verbesserung wäre: "Ich verzichte auf die Berücksichtigung meiner Zeit als Beamter vom 01.08.1978 bis zum 06.10.1981 als ruhegehaltfähige Dienstzeit."