Haben Sie erklärt, dass Sie auf die Berücksichtigung Ihrer Dienstzeit als Beamter vom 01.08.78 bis 06.10.81 als ruhegehaltfähige Dienstzeit verzichten?

Antwort

Ja, der Satz ist korrekt formuliert. Er drückt aus, dass auf Berücksichtigung der Zeit als Beamter in dem genannten Zeitraum als ruhegehaltfähige Dienstzeit verzichtet wird.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten