Was bedeutet ruhegehaltsfähige Dienstzeit?

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**Ruhegehaltsfähige Dienstzeit** ist die Zeit im Beamtenverhältnis, die für die Berechnung der späteren **Pension** angerechnet wird. Dazu gehören typischerweise: - Zeiten als Beamter auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf - bestimmte anerkannte Vordienstzeiten - teilweise auch Wehrdienst, Zivildienst oder Kindererziehungszeiten, soweit gesetzlich anrechenbar Sie ist wichtig, weil sie mitbestimmt, - **ob** ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht und - **wie hoch** die Pension ausfällt. Nicht jede tatsächlich gearbeitete Zeit zählt automatisch vollständig als ruhegehaltsfähig. Maßgeblich sind die jeweiligen beamtenrechtlichen Vorschriften von Bund oder Land.