Ja – wenn der Dienstherr es anordnet, kann eine Krankschreibung auch für Beamte ab dem ersten Krankheitstag verlangt werden; ein genereller Automatismus für alle Beamten besteht aber n...
Wann erhalten Brandenburger Beamte Nachzahlungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Antwort vom**Brandenburger Beamte erhalten solche Nachzahlungen grundsätzlich nur dann, wenn sie ihre zu niedrige Besoldung für die betroffenen Jahre rechtzeitig geltend gemacht haben – also durch Widerspruch oder Klage – und über diesen Anspruch noch nicht abschließend entschieden war.** ([gerichtsentscheidungen.brandenburg.de](https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/6642)) ## Entscheidend ist die sogenannte Geltendmachung Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation verschärft. Für Brandenburg folgt daraus aber **kein automatischer Nachzahlungsanspruch für alle Beamten**. Maßgeblich ist vielmehr, ob der einzelne Beamte seine Ansprüche für die betreffenden Jahre überhaupt offen gehalten hat. ([gerichtsentscheidungen.brandenburg.de](https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/6642)) Nach der in Brandenburg beschriebenen Regelung sollten Nachzahlungen an diejenigen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gehen, die **für die Jahre 2004 bis 2014** eine **Klage oder einen Widerspruch** erhoben hatten mit dem Ziel festzustellen, dass ihre Besoldung nicht amtsangemessen war, **und deren Verfahren noch nicht abschließend erledigt** war. ([gerichtsentscheidungen.brandenburg.de](https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/6642)) ## Was das praktisch bedeutet Wer damals **keinen Widerspruch und keine Klage** eingelegt hat, bekommt in der Regel **keine rückwirkende Nachzahlung allein wegen des Urteils**. Das ist der entscheidende Punkt, den viele missverstehen. Das Urteil verbessert die Rechtslage nicht automatisch für alle, sondern vor allem für diejenigen, die ihren Anspruch rechtlich gesichert haben. ([gerichtsentscheidungen.brandenburg.de](https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/6642)) Einfach gesagt: - **mit rechtzeitigem Widerspruch/Klage:** Nachzahlung kann möglich sein - **ohne rechtzeitige Geltendmachung:** meist kein rückwirkender Anspruch - **bereits endgültig abgeschlossener Fall:** normalerweise keine spätere Nachzahlung mehr ([gerichtsentscheidungen.brandenburg.de](https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/6642)) ## Wichtiger Unterschied Es geht hier nicht um irgendeine allgemeine Unzufriedenheit mit der Besoldung, sondern um die **verfassungswidrige Unteralimentation in bestimmten Jahren**. Außerdem betrifft die brandenburgische Nachzahlungsregelung gerade den gesetzlich festgelegten Zeitraum; darüber hinaus entsteht nicht automatisch ein weiterer Zahlungsanspruch. ([gerichtsentscheidungen.brandenburg.de](https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/20718)) Die klare Konsequenz lautet deshalb: **Nachzahlungen in Brandenburg hängen nicht nur vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab, sondern vor allem davon, ob der Beamte seine Ansprüche für die betroffenen Jahre formal offen gehalten hat.** ([gerichtsentscheidungen.brandenburg.de](https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/6642))