Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]
Ein einfaches Beispiel für die Hemmung der Verjährung ist, wenn einäubiger einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner beantragt. In diesem Fall wird die Verjährungsfrist für die Forderung gehemmt, bis der Mahnbescheid rechtskräftig ist oder der Schuldner auf den Mahnbescheid reagiert. Das bedeutet, dass die Zeit, in der der Gläubiger seine Ansprüche geltend machen kann, nicht weiterläuft, solange die Hemmung besteht.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]