Kann eine im Ausland beschlossene Ehe rückwirkend geltend gemacht werden?

Antwort

Ob eine im Ausland geschlossene Ehe rückwirkend geltend gemacht werden kann, hängt von den Gesetzen des jeweiligen Landes ab, in dem die Ehe geschlossen wurde, sowie von den Gesetzen des Landes, in dem die Ehe anerkannt werden soll. In Deutschland beispielsweise wird eine im Ausland geschlossene Ehe in der Regel anerkannt, wenn sie nach den dort geltenden Vorschriften rechtsgültig geschlossen wurde. Eine rückwirkende Anerkennung ist jedoch nicht üblich, da die Ehe ab dem Zeitpunkt ihrer Schließung als gültig betrachtet wird. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder einem Rechtsanwalt zu erkundigen, um spezifische Informationen und rechtliche Beratung zu erhalten.

Kategorie: Recht Tags: Ehe Ausland Rückwirkend
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