Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
Die Drittschadensliquidation und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sind zwei unterschiedliche rechtliche Konzepte im deutschen Zivilrecht. 1. **Drittschadensliquidation**: Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit dass ein Dritter, der durch eine Pflichtverletzung eines Schuldners einen Schaden erlitten hat, diesen Schaden direkt geltend machen kann. Der Dritte hat also ein eigenes Recht, den Schaden zu liquidieren, auch wenn er nicht Vertragspartei ist. Dies ist häufig in Fällen relevant, in denen der Dritte durch die Nichterfüllung eines Vertrages zwischen zwei anderen Parteien geschädigt wird. 2. **Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter**: Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Vertrag, der zwar zwischen zwei Parteien geschlossen wird, jedoch auch Rechte für einen Dritten begründet. Der Dritte hat in diesem Fall einen Anspruch, der sich aus dem Vertrag ergibt, auch wenn er nicht selbst Vertragspartei ist. Die Schutzwirkung ist also eine vertragliche Regelung, die dem Dritten zugutekommt. **Abgrenzung**: Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass bei der Drittschadensliquidation der Dritte einen Schaden geltend macht, der ihm durch die Pflichtverletzung eines Schuldners entstanden ist, während beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter der Dritte Ansprüche aus einem bestehenden Vertrag ableitet. Bei der Drittschadensliquidation ist der Dritte nicht Teil des Vertrages, während er bei einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter durch den Vertrag geschützt wird und daraus Rechte ableiten kann.
Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
Eine Abtretungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Abtretung (also die Übertragung einer Forderung oder eines Rechts von einer Person auf eine andere) wirksam erklärt oder vorgenom... [mehr]
Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Um beurteilen zu können, ob ein bestimmter Vertrag mit dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) konform ist, ist es notwendig, den vollständigen Vertragstext zu kennen und z... [mehr]
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
„Addendum“ und „Amendment“ sind beides Begriffe, die im rechtlichen und vertraglichen Kontext verwendet werden, sie haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen: - **Addendum** (... [mehr]
Der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Er beschreibt eine Situation, in der sich nach Abschluss eines Vertrags Umstän... [mehr]
Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist ein rechtlicher Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Sie liegt vor, wenn sich nach Abschluss eines Vertrags Umstände schwerwieg... [mehr]
Eine Verschwiegenheitserklärung, auch als Geheimhaltungsvereinbarung oder Non-Disclosure Agreement (NDA) bezeichnet, ist ein rechtliches Dokument, in dem sich eine oder mehrere Parteien verpflich... [mehr]