Ein Rentner hat in Deutschland nicht „Sonderrechte“, sondern vor allem konkrete Ansprüche auf Rente, Krankenversicherung, soziale Absicherung und Schutz vor Benachteiligung im Alter....
Wie ist die rechtliche Lage von Dashcams in Deutschland?
Antwort vomIn Deutschland ist die rechtliche Lage zu Dashcams differenziert: 1. **Aufnahme im Straßenverkehr:** Das permanente Filmen des Straßenverkehrs mit einer Dashcam ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings dürfen die Aufnahmen nicht dauerhaft gespeichert werden, sondern sollten nur im Ereignisfall (z. B. Unfall) gesichert werden. Dauerhafte, anlasslose Aufzeichnungen verstoßen gegen das Datenschutzrecht. 2. **Verwendung vor Gericht:** Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in Zivilprozessen grundsätzlich zulässig sein können, auch wenn sie datenschutzwidrig entstanden sind. Die Gerichte müssen aber im Einzelfall abwägen, ob das Interesse an der Aufklärung des Unfallhergangs das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen überwiegt. 3. **Datenschutz:** Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für Dashcams. Personenbezogene Daten (z. B. Gesichter, Kennzeichen) dürfen nicht ohne rechtfertigenden Grund gespeichert oder veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Dashcam-Videos im Internet ist in der Regel unzulässig. 4. **Empfehlungen:** - Dashcams sollten so eingestellt sein, dass sie nur kurze Sequenzen speichern und ältere Aufnahmen automatisch überschreiben (Loop-Funktion). - Eine Speicherung sollte nur im Ereignisfall (z. B. Unfall) erfolgen. - Hinweise auf die Verwendung einer Dashcam im Fahrzeug sind nicht verpflichtend, können aber Missverständnisse vermeiden. **Fazit:** Dashcams sind in Deutschland nicht verboten, aber ihre Nutzung ist durch Datenschutzvorgaben eingeschränkt. Die Aufnahmen dürfen im Einzelfall als Beweismittel dienen, sollten aber datenschutzkonform erstellt werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/verkehrsrecht/verkehrsrecht-aktuell/dashcam/) oder beim [Bundesdatenschutzbeauftragten](https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Datenschutzthemen/Videoueberwachung/Dashcams/dashcams.html).
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