Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, di... [mehr]
Ja, eine Kündigung darf gefalzt werden. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die das Falten eines Kündigungsschreibens verbieten. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und alle notwendigen Informationen enthält. Die Form des Briefes, einschließlich des Faltens, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung.
Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, di... [mehr]