Darf eine Kündigung gefalzt werden?

Antwort

Ja, eine Kündigung darf gefalzt werden. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die das Falten eines Kündigungsschreibens verbieten. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und alle notwendigen Informationen enthält. Die Form des Briefes, einschließlich des Faltens, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung.

Kategorie: Recht Tags: Kündigung Falzen Form
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