Die Pfändung kann bis zur Höhe des pfändbaren Einkomm oder Vermögens erfolgen. In Deutschland gibt es jedoch bestimmte Freibeträge, die nicht gepfändet werden dürfen. Diese Freibeträge sind im Gesetz festgelegt und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Für das Jahr 2023 liegt der Grundfreibetrag für eine alleinstehende Person bei etwa 1.330 Euro netto pro Monat. Für jede weitere unterhaltspflichtige Person erhöht sich dieser Betrag. Es ist wichtig, sich über die genauen Beträge und Regelungen zu informieren, da sie sich ändern können. Bei Fragen zu individuellen Fällen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuh.