Ein Betriebsrat ist ein Gremium, das in Unternehmen mit mehr als fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt wird. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in verschiedenen Angelegenheiten, wie zum Beispiel: 1. **Personalangelegenheiten: Der Betriebsrat wird bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen konsultiert. 2. **Arbeitsbedingungen**: Er kann Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einbringen und hat ein Mitspracherecht bei der Gestaltung von Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen. 3. **Soziale Angelegenheiten**: Der Betriebsrat setzt sich für soziale Belange der Mitarbeiter ein, wie z.B. Gesundheitsschutz und Weiterbildung. Die Mitglieder des Betriebsrats werden alle vier Jahre von den Arbeitnehmern gewählt. Der Betriebsrat hat das Recht, Informationen vom Arbeitgeber zu verlangen und kann auch an Verhandlungen über Tarifverträge teilnehmen.