Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, di... [mehr]
Für eine betriebsbedingte Kündigung gibt es in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Mindestanzahl an Mitarbeitern, die betroffen sein müssen. Allerdings gelten besondere Regelungen, wenn es um Massenentlassungen geht. Nach § 17 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) müssen Arbeitgeber, die in einem Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitern eine größere Anzahl von Kündigungen aussprechen wollen, bestimmte Informations- und Konsultationspflichten gegenüber dem Betriebsrat und der Agentur für Arbeit beachten. Konkret müssen folgende Schwellenwerte beachtet werden: - Bei 20 bis 99 Mitarbeitern: Kündigung von 6 Mitarbeitern innerhalb von 30 Tagen. - Bei 100 bis 299 Mitarbeitern: Kündigung von 6% der Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen. - Bei 300 oder mehr Mitarbeitern: Kündigung von 10 Mitarbeitern innerhalb von 30 Tagen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die sozialen Folgen von Massenentlassungen berücksichtigt werden.
Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, di... [mehr]