Betreuungsrecht Vermögensverwaltung?

Antwort

Das Betreuungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung von Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Vermögensverwaltung ist ein zentraler Aspekt der Betreuung, da sie sicherstellt, dass die finanziellen Angelegenheiten der betreuten Person ordnungsgemäß verwaltet werden. Im Rahmen der Vermögensverwaltung hat der Betreuer die Aufgabe, das Vermögen der betreuten Person zu verwalten, was unter anderem die Verwaltung von Bankkonten, Immobilien und anderen Vermögenswerten umfasst. Der Betreuer muss dabei die Interessen der betreuten Person wahren und ist verpflichtet, über die Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft abzulegen. Die Vermögensverwaltung kann auch die Entscheidung über den Verkauf von Vermögenswerten oder die Investition in bestimmte Anlagen umfassen, wobei der Betreuer stets im besten Interesse der betreuten Person handeln muss. Es ist wichtig, dass der Betreuer die gesetzlichen Vorgaben und die Wünsche der betreuten Person, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt.

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