Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
In Deutschland sind betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich zulässig, wenn sie sozial gerechtfertigt sind. Bei einer Firma mit 1600 Mitarbeitern gelten die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Eine betriebsbedingte Kündigung kann in der Regel dann ausgesprochen werden, wenn es einen dringenden betrieblichen Grund gibt, der eine Reduzierung der Mitarbeiterzahl erforderlich macht. Es gibt jedoch keine feste Zahl, ab der betriebsbedingte Kündigungen zulässig sind. Vielmehr müssen die Umstände des Einzelfalls betrachtet werden. Wenn eine größere Anzahl von Mitarbeitern entlassen werden soll, sind besondere Regelungen zu beachten, insbesondere wenn es sich um eine Massenentlassung handelt. Bei einer Massenentlassung müssen Arbeitgeber die zuständige Agentur für Arbeit informieren und gegebenenfalls einen Sozialplan aufstellen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu verstehen.
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]